Inhaber: Johannes Gitsels

Herresthal 12

54294 Trier

Tel: 0170 38 90 563

 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
zusätzliche Informationen gem. Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Verbindung mit § 6 Teledienstgesetz (TDG):
 
Nach § 19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerbefreit St.Nr. 23/307/00541
 
Alle Rechte vorbehalten.
Die Urheberrechte dieser und aller verlinkten Web-Sites liegen vollständig bei Johannes Gitsels.
Die hier zur Verfügung gestellten Web-Seiten und Dokumente dürfen nur zu Informationszwecken verwendet werden.

Diese Seiten und Dokumente dürfen nicht kommerziell verwertet werden.

Jede Kopie (dies gilt auch für Auszüge) muss diesen Urheberrechtsnachweis enthalten.

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Johannes Gitsels ist bemüht, sein Webangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen.

Johannes Gitsels übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen, es sei denn die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden.


Gerichtsstand ist Trier.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Verwender und Anwendungsbereich

Verwender der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Johannes Gitsels( im weiteren J.Gitsels genannt ). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Tätigkeiten von J.Gitsels. Mit einem Vertragsabschluss gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.

§ 2 Hauptleistungspflichten, Urheberschutz und Nutzungsrechte

1. Hauptvertragspflicht von J.Gitsels ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk oder die geschuldete Beratung.
2. Ohne Zustimmung von J.Gitsels dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden..
3. Die geistigen Schöpfungen (Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen) dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Regelhonorars.
4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von J.Gitsels.

§ 3a Honorar

1. Für die vereinbarte Beratung sowie die Schaffung des vereinbarten Werkes berechnet J.Gitsels das Regelhonorar von einem Stundenlohn in Höhe von € 100,00, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wird. Im Fall der Schaffung von Werken ist J.Gitsels verpflichtet, zu Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufzustellen und diesen in im Einzelvertrag festzulegenden Abständen fortzuschreiben.
2. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Lieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann J.Gitsels Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Im Fall der Erbringung von Beratungsleistungen kann J.Gitsels auch einen Kostenvorschuss verlangen.
3. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

§ 3b Gebühren

1. Die vereinbarten Beträge für Domain und Servergbühren sind für 1 Jahr im Voraus zu entrichten.
2. Sollte eine Domain verkauft werden, umziehen, oder aus einem anderen Grund der Vertrag aufgelöst werden, werden keine Gebüren zurück erstattet.
3. Ein Domain/Hosting-Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
4. Eine Kündigung muss schriftlich spätestens 6 Wochen vor Vertragsende erfolgen.
5. Bleiben Zahlungen aus hat J.Gitsels das Recht die betreffenden Webseiten abzuschallten.
  

§ 4 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

1. Die Änderung der vereinbarten Leistung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
2. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden mit Kosten und Spesen berechnet, wobei angemessene und kostengünstige Verkehrsmittel gewählt werden müssen. Die Reisezeit wird nicht vergütet.
3. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

§ 5 Grundlagen der Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien nennen sich gegenseitig Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung der Vertragsverhältnisse verantwortlich leiten. Eine Veränderung dieser genannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zu dieser Mitteilung gelten die zunächst genannten Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht als berechtigt, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

§ 6 Mitwirkung des Kunden

1. Der Kunde unterstützt J.Gitsels bei der Erfüllung der vertraglich zu erbringenden Leistung. Insbesondere fällt darunter das zur Verfügung stellen von Informationen und Datenmaterial. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er J.Gitsels unverzüglich darüber zu unterrichten.
2. Hat der Kunde sich verpflichtet, J.Gitsels Materialen zur Verfügung zu stellen, hat er dies umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren und in möglichst digitaler Form zu erledigen. Der Kunde garantiert, dass J.Gitsels an diesen Materialien die nötigen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
3. Der Kunde hat J.Gitsels unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse sowie jede Änderung seiner Person mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsdurchführung erforderlich sind.

§ 7 Beteiligung Dritter

Werden Dritte auf Veranlassung des Kunden für einen Auftrag an J.Gitsels tätig, hat der Kunde für Erfüllungsgehilfen einzustehen.

§ 8 Leistungsänderungen

Will der Kunde einen vertraglich bestimmten Umfang der von J.Gitsels zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er diesen Änderungswunsch gegenüber J.Gitsels schriftlich zu äußern. J.Gitsels prüft dann, inwieweit diese Änderungen Auswirkungen auf Vergütung, Mehraufwand und Termine haben werden. Erkennt J.Gitsels, dass die zu erbringenden Leistungen nur mit Verzögerungen durchgeführt werden können, teilt J.Gitsels dies dem Kunden mit. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt J.Gitsels den Änderungswunsch durch. Der Kunde hat die dafür entstandenen Mehraufwendungen zu tragen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistung für die erbrachten Werkleistungen beträgt gegenüber Unternehmen 1 Jahr, ansonsten gemäß der gesetzlichen Regelung.
2. Mit der Genehmigung/ Freigabe der Arbeiten durch den Unternehmer übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die von dem Unternehmer freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von J.Gitsels. Der Unternehmer hat die Vertragsgemäßheit der Leistung in jedem Fall zu prüfen. Der Unternehmer hat einen Mangel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Der Kunde (Verbraucher und Unternehmer) kann im Fall der Erbringung von Werken zunächst ausschließlich Nachbesserung verlangen. Erst wenn zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
4. J.Gitsels haftet auf Schadensersatz in jedem Fall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist sie begrenzt auf 50 % der einzelvertraglich vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch auf 50.000,00 EUR je Einzelauftrag. Für den Verlust von Daten haftet J.Gitsels insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 10 Werbung

J.Gitsels kann auf Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

§ 11 Geheimhaltungs- und Obhutspflicht

Der Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden und von J.Gitsels verwendete Methoden und Verfahren betreffen. Ebenso hat J.Gitsels Geheimhaltung über alle Informationen, die sie über den Kunden erlangt, zu wahren.

§ 12 Abnahme bei Schaffung von Werken

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Gesamtleistung. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. J.Gitsels kann zur Abgabe einer Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Leistung als abgenommen gilt.

§ 13 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist grundsätzlich Trierweiler, soweit nichts anderes vereinbart wird.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtskraft der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, soweit sie diesen Punkt beachtet hätten. Änderungen des Vertragsgegenstandes bzw. Erklärungen des Kunden gegenüber J.Gitsels bedürfen der Schriftform zur Wirksamkeit.